Stand: 05.03.2005
§ 1 Allgemeines
(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma 2fast Tuning (im folgenden Verkäufer genannt) und dem Besteller (im folgenden Käufer genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von den Geschäfts- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nur an, wenn sie schriftlich der Geltung zustimmt.
(2) Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
(3) Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
(4) Alle im Katalog angegebenen Tieferlegungen können je nach Fahrzeugmodell und Ausstattung von den angegebenen Wert abweichen.
(5) Alle im Katalog aufgeführten Preise sind Euro-Preise und je nach Kundengruppe mit oder ohne die momentan gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Dies wird aber gesondert im Katalog aufgeführt. Preisänderungen und Abweichungen sind möglich. Alle Preise im Katalog sind ohne Gewähr und von Druckfehlern nicht ausgeschlossen.
(6) Fahrzeugteileanbau, Lackierungen und sonstige Handwerklichen Arbeiten werden ausschließlich durch unsere Partnerfirmen durchgeführt.
§ 2 Vertragsschluss, Rückgaberecht für Verbraucher und Reklamation
(1) Die Angebote der Verkäufer sind freibleibend.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung schriftlich bestätigt oder mit ihrer Ausführung begonnen hat.
(3) Wurde der Vertrag mittels Fernkommunikationsmittel geschlossen, steht dem Käufer ein Rückgaberecht zu.
Das Rückgaberecht kann durch schriftliches Rücknahmeverlangen gegenüber dem Verkäufer 2fast Tuning, Lang & Schubert GbR, Straße der Nation 99-101, D-09130 Chemnitz binnen einer Frist von 2 Wochen ab Eingang der Ware ausgeübt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Rücksendung ist in jedem Fall frachtfrei vorzunehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Verkäufer ggf. eine durch der Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann.
(4) Das Rückgaberecht besteht nicht bei Einzel- und Sonderanfertigungen, Teilen welche ausschließlich für den Käufer bestellt wurden, Gegenständen, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, sowie Teile, die vom Käufer bereits eingebaut wurden.
Der Auftraggeber von Einzel- und Sonderanfertigungen verpflichtet sich, die bestellten Waren im vollen Umfang abzunehmen und zu bezahlen, falls wir bereits mit der Herstellung begonnen haben.
(5) Importartikel sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
(6) Beschädigte oder nicht einwandfreie Waren sind von Rücksendungen ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
(7) Reklamationen müssen vor dem zurücksenden schriftlich oder telefonisch bei uns angemeldet werden. Notfalls müssen Beweisfotos erbracht bzw. bei Transportschäden ein Einlieferungsbeleg, auf dem die Beschädigung vermerkt wurde, vorgelegt werden.
(8) Passgenauigkeit
Bestandteil unseres Angebotes sind handgefertigte GFK Teile, die fertigungsbedingte Ungenauigkeiten in der Passung aufweisen können. Daher gilt für all unsere GFK Teile, das diese vor der Lackierung am Fahrzeug montiert und ggf. nachgearbeitet werden müssen.
§ 3 Lieferung
(1) Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, es sei denn, es wird die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart.
(2) Wird die vereinbarte Lieferfrist bzw. der vereinbarte Liefertermin von der Verkäufer nicht eingehalten und hat diese die Nichteinhaltung zu vertreten, kann der Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen sowie deren ergebnislosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten.
(3) Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Bei länger als 2 Monaten andauernder Lieferungsverzögerung kann der Käufer vom Vertrag zurückzutreten.
Wird auf Grund der genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, wird der Verkäufer von der Leistungsverpflichtung frei.
Schadenersatzansprüche kann der Käufer aus den oben genannten Umständen nicht herleiten.
Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
(4) Erfüllungsort der Lieferung ist der Betriebssitz der Verkäufer.
§ 4 Gefahrübergang, Versand
(1) Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde, spätestens mit Verlassen des Betriebes des Verkäufers. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
Beschädigte Ware ist dem Transportunternehmen erst abzunehmen, wenn von diesem Unternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt wurde. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus entstehenden Schaden selbst zu tragen. Transportbeschädigte Ware ist keinesfalls an uns zurückzusenden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen. Für den durch das Transportunternehmen anerkannten Schaden leisten wir umgehend Ersatz. Der Gegenwert unserer Rechnung ist direkt an uns zu begleichen und Ihrerseits dem Transportträger zu belasten.
(2) Verzögert sich der Versand durch Umstände, die im Risikobereich des Käufers liegen, geht die Gefahr bereits mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
(3) Der Versandweg und das Versandmittel bleiben ohne besondere Vereinbarung der Wahl des Verkäufer überlassen. Die Haftung für Transportschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(4) Der Verkäufer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.
(5) Kommt der Käufer seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, kann der Verkäufer schriftlich eine Nachfrist setzen, mit der Erklärung, dass sie nach Ablauf der Frist eine Abnahme ablehnt. Nach Ablauf der Frist ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert.
Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15 % des vereinbarten Kaufpreises mindestens jedoch 20,- Euro zzgl. Versandkosten. Der Schaden ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.
§ 5 Preise
(1) Die Preise verstehen sich für Deutschland inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %, zuzüglich der Kosten für Versand für Lieferungen. Der Mindermengenzuschlag bei Warenwert unter 30,00 Euro beträgt 5,- Euro inkl. MwSt.
Durch Größe und Gewicht können auch Mehrkosten oder Sperrgutkosten entstehen. Sie werden darüber vorab informiert. Der Versand von einigen speziellen Karosseriebauteilen
sowie ab einer Gesamtsumme von 1.000,- Euro erfolgt nur gegen Vorauskasse! Bitte beachten Sie, dass einige Preise vom aktuellen Dollarkurs abhängig sind.
Mehrkosten, die auf Grund einer vom Käufer gewünschten Versendung auf dem Expressweg oder ins Ausland entstehen, sind zusätzlich vom Käufer zu tragen.
(2) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld, einschließlich bis zum Fälligkeitstag aufgelaufener Verzugszinsen, sofort fällig, wenn der Käufer mit einer Teilzahlung mehr als 10 Tage in Verzug gerät.
(4) Erfüllungsort für die Zahlung ist der Betriebssitz des Verkäufers.
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Dem Käufer steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt unbestritten oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab.
(3) Bei Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware steht dem Verkäufer das Eigentum an der dadurch entstehenden Sache zu und zwar im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Werte der neuen Sache zum Zeitpunkt der Be- und Verarbeitung.
§ 8 Gewährleistung
(1) Der Verkäufer haftet für Mängel, wenn der Mangel nachweisbar auf einen Materialfehler oder ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist.
Eine Gewährleistungsverpflichtung besteht nicht bei
- natürlichem Verschleiß
- Überbeanspruchung und unsachgemäßer Behandlung
- Nichtbeachtung der Vorschriften über Behandlung, Wartung und Pflege
- unsachgemäßem Einbau durch den Käufer oder einen Dritten
(2) Liegt ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel vor, ist der Verkäufer berechtigt, nach ihrer Wahl den Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern.
(3) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
(4) Nutzungsausfall, die Kosten eines Ersatzfahrzeuges, Übernachtungskosten etc. werden nicht erstattet.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate gerechnet ab Gefahrübergang, es sei denn, zwischen dem Käufer und der Verkäufer ist eine längere Gewährleistungsfrist vereinbart.
(6) Mängelrügen hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch 1 Woche nach Eingang der Ware schriftlich zu erheben. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens jedoch 1 Woche nach der Entdeckung unter sofortiger schriftlicher Anzeige zu rügen. 24 Monate nach Gefahrübergang sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(7) Die Gewährleistung für gebrauchte Teile ist ausgeschlossen.
(8) Gewährleistungsrechte des Käufers erlöschen in dem Moment, in dem der Verkaufsgegenstand im Motorsport eingesetzt wird.
§ 9 Haftung
(1) Die Haftung des Verkäufers, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung ausgeschlossen.
Die gilt ausdrücklich auch für Prospekt - und Kataloghaftung.
(2) Eine Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Fehlen einer schriftlich zugesicherten Eigenschaft bleibt unberührt.
§ 10 Pflichten des Käufers
(1) Soweit der Käufer die von dem Verkäufer gelieferten Teile in ein Kraftfahrzeug einbaut oder einbauen lässt, ist er dafür verantwortlich, dass alle geltenden technischen und rechtlichen Vorschriften beachtet und notwendige Genehmigungen eingeholt werden, z.B. das Fahrzeug bei einer zugelassenen Überwachungsstelle vorgeführt wird und gegenüber der Versicherung Meldung erstattet wird. Der Verkäufer kann für hierdurch entstehende Personen- und Sachschäden nicht haftbar gemacht werden. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen uns aus Unfällen jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Käufer erklärt sein Einverständnis, dass die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten durch den Verkäufer gespeichert und im Rahmen der Geschäftsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weiter gegeben werden.
(2) Der Verkäufer sichert zu, persönliche Daten vertraulich zu behandeln.
§ 12 Anwendbares Recht
(1) Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1988 ist ausgeschlossen.
§ 13 Gerichtsstand
(1) Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten - einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen - ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Betriebes des Verkäufers.
(2) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Verkäufers.
(3) Es gilt deutsches Recht.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die - soweit rechtlich möglich - den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt.